Krankenhauszukunftsgesetz: Fördermittel richtig beantragen – Beratung durch ZEQ
In den kommenden Monaten bietet sich für Krankenhäuser eine einmalige Möglichkeit, ihren Investitionsstau, insbesondere im Bereich der Digitalisierung, zumindest ein Stück weit aufzulösen. Bund und Länder stellen über das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) insgesamt 4,3 Mrd. Euro Fördermittel zur Verfügung. Hinzu kommen Gelder, die über den Krankenhausstrukturfond und den Krankenhausinnovationsfond prinzipiell abrufbar sind.
Bereits heute begleiten wir mehrere Krankenhäuser bei der Vorbereitung und erfolgreichen Realisierung von Förderanträgen. Dabei profitieren unsere Kunden neben der kurzfristig verfügbaren zeitlichen Ressource vor allem von unserer Expertise zur Ausgestaltung erfolgversprechender Projekte und Förderanträge. Diese Erfahrung haben wir vor einiger Zeit in unserem Kompetenzzentrum Fördermittel gebündelt.
Unsere Unterstützung beinhaltet vier Module, die Sie auf Wunsch einzeln oder als Komplettpaket in Anspruch nehmen können.
Unser Beratungsschwerpunkt „Fördermittel“ im Überblick:
- Fördermittel-Screening: Auswahl der zu Ihrem Projektvorhaben passenden Fördermittel
- Antragsstellung: Entwicklung einer schlüssigen Projektbeschreibung mit Budgetkalkulation und Antragseinreichung
- Projektdurchführung: Wir unterstützen Sie bei der kompletten Umsetzung des Projektes und übernehmen bei Bedarf das Projektmanagement.
- Verwaltung der Projektnachweise
Detaillierte Informationen zu unserem Kompetenzfeld „Fördermittel“ erhalten Sie hier
» Investitionsförderung
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