KHAG 2025: Neue Spielregeln für den Krankenhaus-Transformationsfonds

Beitrag von Felix Franz - Manager und Kompetenzfeldleiter Transformationsfonds und Tizian Juschkat - Consultant (24.10.2025)

Mit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) befindet sich die deutsche Krankenhausreform aktuell auf einer weiteren wichtigen Etappe: Der Referentenentwurf vom 5. August 2025 wurde am 8. Oktober 2025 im Kabinettbeschlossen. Besonders im Fokus: der Krankenhaus-Transformationsfonds (KHTF) – das zentrale Instrument zur Finanzierung von Strukturveränderungen und Modernisierung in der Krankenhauslandschaft.

Das KHAG bringt Anpassungen, die sowohl finanzielle als auch administrative Auswirkungen haben. Für Krankenhäuser stellt sich damit die Frage: Was ändert sich konkret und welche Bedeutung hat das für die eigene Förderstrategie im Rahmen der Krankenhausreform?

Mehr Verantwortung für den Bund, mehr Planungssicherheit für Krankenhäuser

Der Krankenhaus-Transformationsfonds bleibt mit einem Gesamtvolumen von 50 Mrd. EUR das Herzstück der Krankenhausreform. Neu ist die Verteilung der Finanzierung: Der Bund übernimmt künftig 29 Mrd. EUR, die Länder 21 Mrd. EUR; bisher war eine hälftige Finanzierung vorgesehen.

  • Zwischen 2026 und 2029 stellt der Bund jährlich 3,5 Mrd. EUR bereit (zuvor 2,5 Mrd. EUR).
  • Zwischen 2030 und 2035 stellt der Bund jährlich 2,5 Mrd. EUR bereit.
  • Förderanträge können bereits vor dem 1. April 2026 eingereicht werden; die Auszahlung der Mittel erfolgt ab diesem Datum.

Damit sorgt das KHAG für mehr Liquidität in der Startphase und stärkt die Planbarkeit langfristiger Vorhaben. Krankenhäuser können sich frühzeitig auf die Fördermöglichkeiten einstellen und ihre Projekte vorbereiten.

Erweiterte Förderoptionen für Hochschulkliniken

Hochschulkliniken werden künftig stärker in die Förderung einbezogen und können in mehreren Fördertatbeständen (FTB 1, 3, 4, 5, 6) berücksichtigt werden. Die Mittel sind allerdings streng zweckgebunden und dürfen ausschließlich für krankenhausbezogene Strukturmaßnahmen eingesetzt werden. Doppelfinanzierungen mit hochschulrechtlich geregelten Aufgaben sind ausgeschlossen.

Die Länder müssen dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) jährlich über die Mittelverwendung berichten. Besonders praxisrelevant: Im FTB 4 (Zentrenbildung) können Hochschulkliniken künftig eigenständig Zentren für seltene, komplexe oder schwerwiegende Erkrankungen aufbauen, wobei ein Zusammenschluss mit anderen Häusern nicht mehr zwingend erforderlich ist.

Für die Krankenhauspraxis bedeutet das: Während sich für die meisten Häuser kaum Änderungen ergeben, erweitern sich für Universitätskliniken die Möglichkeiten, eigene Strukturprojekte umzusetzen – jedoch innerhalb enger Fördergrenzen.

Weniger Bürokratie: Anpassungen bei Verfahren und Fristen

Auch die Förderverfahren werden gestrafft. Die bisher geltenden Fristen (30. September und 31. Dezember) für die Antragstellung der Länder beim BAS entfallen. Damit gewinnen die Länder und indirekt auch die Krankenhäuser mehr zeitliche Flexibilität.

Zudem entfällt die verpflichtende Prüfung des Insolvenzrisikos durch WirtschaftsprüferInnen. Das reduziert bürokratische Hürden und beschleunigt die Antragsprozesse.

Die Verwaltung der Fördermittel bleibt in der Verantwortung der Länder. Sie vereinnahmen die Gelder aus dem Fonds in ihren Haushalten und prüfen die zweckentsprechende Verwendung. Für Krankenhäuser zählt: weniger Aufwand, klarere Prozesse und schnellere Entscheidungen.

Vereinfachung durch Wegfall der PKV-Beteiligungsprüfung

Die bisherige Berichtspflicht zur Beteiligung der Privaten Krankenversicherung entfällt. Damit werden Prüf- und Abstimmungsprozesse vermieden. Das Verfahren wird insgesamt schlanker und verlässlicher.

Fazit: Was das KHAG für Krankenhäuser bedeutet

Das Krankenhausreformanpassungsgesetz sorgt für mehr Stabilität, Flexibilität und Klarheit bei der Umsetzung des Transformationsfonds. Die höhere Bundesbeteiligung stärkt die Krankenhausfinanzierung und die Entbürokratisierung – etwa durch den Wegfall fester Fristen und der bisherigen Insolvenzrisikoprüfung. Des Weiteren vereinfacht sie die Verfahren und ermöglicht Hochschulkliniken, zusätzliche, klar definierte Förderoptionen.

Für Krankenhäuser bedeutet das:

  • Mehr Planungssicherheit in der Förderstrategie
  • Weniger Aufwand bei der Antragstellung
  • Klare Perspektive für die Umsetzung bis 2035

Mit dem KHAG rückt die Krankenhausreform in die operative Phase – jetzt gilt es, die neuen Spielräume aktiv zu nutzen und Transformationsprojekte strategisch aufzustellen.

 

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