Fluch und Segen von PKMS für die Pflege

Mit Einführung des Pflegekomplexmaßnahmen-Score (PKMS) ist es seit 2012 gelungen, hochaufwändige Pflege im DRG-System erlösrelevant abzubilden. Zum ersten Mal kann die Berufsgruppe Pflege so einen umfassenden pflegerischen Aufwand sichtbar machen. Nach wie vor ist die pflegerische Leistungserbringung aber nur ein marginaler Bestandteil  der DRG-Erlöse.

 

Im Zuge der vermehrt ambulant erbrachten Leistungen finden sich gerade im Krankenhaus zunehmend schwerstpflegebedürftige Patienten, die professionell versorgt werden müssen. Daher sollte der Schritt in Richtung erlösrelevante Pflege von den Pflegenden mit Jubel aufgenommen werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Es wird im Gegenteil in vielen Kliniken der Pflegekomplexmaßnahmen-Score nur unzureichend oder überhaupt nicht abgerechnet. Pflegende fluchen über das Konstrukt und den umfänglichen Dokumentationsaufwand, der hiermit verbunden ist. Software-Firmen bieten für viel Geld Programme zur Kodierung an, die in den meisten Fällen nichts anderes tun, als die Maßnahmenpunkte zu addieren – aus meiner Sicht eine Leistung, die auch eine einfache Excel-Liste erbringen kann. Der wirklich MDK-prüfrelevante Aspekt ist aber die tägliche Erfassung der Leistungen durch die Pflegekräfte in der Patientenakte. Und genau hier liegt das Problem:

Der Pflegekomplexmaßnahmen-Score triggert den OPS 9-20, indem erhobene Aufwandspunkte addiert werden. Zu den Aufwandspunkten müssen jeweils Gründe dokumentiert werden. Sind die Aufwandspunkte begründet erreicht, kann der OPS mit einem Zusatzentgelt von 1.290 € abgerechnet werden.

Die auszuwählenden Gründe und Interventionen haben mit dem pflegerischen Alltag aber wenig zu tun und sind so für die Pflegenden nur schwer verständlich. Es ist für eine Pflegekraft, die evtl. sogar nur in Teilzeit arbeitet, unmöglich, die 36 möglichen Gründe aus 5 Leistungsbereichen zu überblicken und diese mit den dazu passenden 26 Interventionen zu verknüpfen. Hierzu müsste sie z. B. wissen, dass immer nur ein Grund mit passender Intervention pro Leistungsbereich zur Generierung der Aufwandspunkte pro Tag notwendig ist. Die Gründe müssen dabei nur einmal pro Krankenhausaufenthalt dokumentiert sein (und sich möglichst nicht mit der ärztlichen Dokumentation widersprechen), während die Dokumentation der Interventionen täglich durchzuführen ist. Zudem erreichen hochaufwändige Patienten die Punktzahl nicht, wenn die Aufenthaltsdauer im Krankenhaus zu kurz ist.

Was kann die Lösung sein?

Man muss es den Pflegenden auf der Station so einfach wie möglich machen! Hat eine Klinik eine elektronische Pflegedokumentation eingeführt, z.B. mit ePA-AC und LEP 3, ist die Triggerung und Dokumentation ein Abfallprodukt aus der laufenden Dokumentation. Hier muss nur durch einen Dokumentationsbeauftragten sichergestellt werden, dass sich die durchzuführenden Interventionen in der Pflegeplanung finden und auch abgezeichnet werden. Da diese Dokumentation erlösrelevant sein kann, muss ein besonderes Augenmerk auf die lückenlose Dokumentation gelegt werden.

Ist keine elektronische Pflege-Dokumentation eingeführt, empfehle ich eine klare Handlungsanweisung für die Pflegenden. Diese sollte eine Übersicht enthalten, welche Patienten in das PKMS-Raster fallen. Beispiele dafür wären:

  • Mindestaufenthalt von 4 Tagen, wenn der Patient in allen 5 Leistungsbereichen eingruppiert werden kann, was in den meisten Fällen nicht möglich ist.
  • Wahrscheinlicher ist ein Mindestaufenthalt von 7 Tagen, wenn der Patient in 2 Leistungsbereichen Aufwandspunkte erzielen kann.
  • Isolierpflichtigkeit
  • Hoher Lagerungsbedarf
  • Erschöpfung
  • Herausforderndes Verhalten, Abwehrverhalten

Fällt der Patient in das Raster, muss für ihn eine entsprechende Dokumentation erfolgen. Dafür empfehle ich, die Gründe und Interventionen im Vorfeld deutlich zu reduzieren. Viele Stationen wissen sehr genau, dass sie bestimme Interventionen nie oder nur sehr selten durchführen werden. Dazu gehören z.B. „Durchführung von Waschungen in voller Übernahme 4 x tägl., davon mindestens 2 Ganzkörperwaschungen“ oder „Trink- und Esstraining nach individuell aufgestellter Maßnahmenplanung (mindestens 4 Mahlzeiten) bei jeder Mahlzeit.“. Reduziert man die Interventionen, wird eine Planung für den Patienten sehr viel übersichtlicher und einfacher. Zur Unterstützung der Pflegenden sollte ein Experte für die Erstellung des Pflegeplanes zur Verfügung stehen. Sehr empfehlenswert ist hierbei die Möglichkeit der Erstellung einer individuell anpassbaren Pflegeplanung, wie sie z.B. mit einem Kurvengenerator auf Basis von Excel möglich ist. Dabei werden die passenden Interventionen für den Patienten identifiziert und in einen Plan, ähnlich einem Lagerungsplan überführt. Hier sieht die Pflegekraft sofort, welche Interventionen für den Patienten zu erbringen und zu dokumentieren sind.

Meine Erfahrung ist, dass Pflegekräfte sehr gerne in einfacher Weise dokumentieren. Wenn Sie dann noch durch das Medizincontrolling Rückmeldung über die durch sie generierten Erlöse bekommen und sich diese Erlöse auch im Pflegebudget wiederfinden, dann steigt die Motivation zur PKMS-Erfassung um ein Vielfaches.

 

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