Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG): Überblick über das Vorgehen bei Kostenverschiebungen im Laufe der Förderperiode

Beitrag von Felix Franz – Project Manager (21.10.2022)

Mittlerweile haben eine Vielzahl der Krankenhäuser ihre Förderbescheide aus dem Krankenhauszukunftsfonds erhalten und befinden sich nun in der Umsetzungsphase des beantragten Digitalprogramms. Was im Jahr 2021 grob vorausgeplant wurde, muss nun umgesetzt und nachhaltig etabliert werden. Die damalige Vorausplanung muss hierzu anhand prozessual-technischer Zielbilder konkretisiert werden, einzelne Projekte in ein Gesamt-Projektmanagement fließen und die notwendigen Beschaffungsvorgänge gestartet werden.

Hierbei ist vollkommen klar, dass die Kostenplanung im Rahmen der Antragsstellung nicht Cent-genau deckungsgleich mit der Realität der Umsetzungsphase sein wird. Dies liegt daran, dass die Krankenhäuser im Rahmen der Antragsstellung zunächst mit indikativen Angeboten und Schätzungen auf der Grundlage von Markterkundungen gearbeitet haben. In Anbetracht der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Lage mit stark steigenden Energiepreisen und hoher Inflation werden die Abweichungen zwischen initialer Kostenschätzung und realen Einkaufspreisen wohl noch deutlich höher ausfallen.

Dies wirft viele Fragen bezüglich der administrativen Abwicklung der KHZG-Projekte auf. Bis vor Kurzem gab es keinerlei Antworten auf die Fragen wie mit Kostenverschiebungen umgegangen werden soll und welche Varianten der Kostenverschiebungen kritisch bzw. unkritisch sind. Dies hatten wir bereits letztes Jahr in unserem Blog-Artikel „Krankenhauszukunftsgesetz: Eine konstruktive Kritik“ thematisiert.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) hat sich mittlerweile mit einem Rundschreiben vom 22. August 2022 zu diesem Thema positioniert und die essenziellen Fragestellungen rund um das Thema Kostenverschiebungen aufgegriffen.

Im Folgenden möchte ich Ihnen gerne einen Überblick über die Regelungen geben, die sich aus dem Rundschreiben und unserer diesbezüglichen Korrespondenz mit dem BAS ableiten lassen.

Varianten der Kostenverschiebungen

Zunächst gilt, dass Kostenverschiebungen immer nur innerhalb eines einzelnen Bewilligungsbescheids möglich sind und nicht zwischen Bescheiden. Da sich die Bewilligungsbescheide stets auf einen Fördertatbestand (FTB) beziehen, heißt das, dass Kostenverschiebungen zwischen Fördertatbeständen ausgeschlossen sind.

Des Weiteren müssen verschiedene Varianten der Kostenverschiebungen unterschieden werden. Während bei unschädlichen Abweichungen zwischen beantragtem Vorhaben und tatsächlicher Umsetzung kein spezifisches Vorgehen seitens des BAS vorgesehen ist, gibt es auch einige Konstellationen, die aus Sicht des BAS durch die Länder im Rahmen des Nachweisverfahrens angezeigt werden müssen, um das Vorliegen einer zweckwidrigen Mittelverwendung auszuschließen. Hierzu wird ein Formular „Änderungsanzeige“ hochgeladen werden müssen.

Der folgenden Grafik sind die wichtigsten zu unterscheidenden Konstellationen zu entnehmen:
 

Fasst man die Informationen aus dem BAS-Rundschreiben und unserer diesbezüglichen Korrespondenz mit dem BAS zusammen, lässt sich sagen, dass Kostenverschiebungen zwischen beantragten Maßnahmen und auch beantragten Kostenarten (hiermit sind die förderfähigen Kostenarten nach § 20 KHSFV gemeint) unkritisch sind. Problematischer wird es, wenn neue Maßnahmen oder Produkte definiert werden, die bei Antragsstellung nicht explizit Bestandteil der Kostenkalkulation waren. Hier muss ein Änderungsantrag an das BAS gestellt werden, um die Förderfähigkeit zu überprüfen. Noch kritischer ist es, wenn eine nicht beantragte Kostenart nachträglich mit in die Förderung aufgenommen werden soll. Bspw. sollen projektbezogene Personalkosten über den Krankenhauszukunftsfonds refinanziert werden, obwohl diese initial nicht beantragt wurden. In solchen Fällen bedarf es nicht nur eines Änderungsantrags, sondern auch der Bestätigung des berechtigten IT-Dienstleisters, dass bei dem aktuellen Umsetzungs- und Planungsstand des Vorhabens die Voraussetzungen der Förderrichtlinie des BAS weiterhin eingehalten werden.

Auch das Weglassen von bewilligten Maßnahmen / Produkten ist möglich

Auf explizite Nachfrage unsererseits hat das BAS zusätzlich spezifiziert, dass auch das Weglassen von einzelnen beantragten und bewilligten Maßnahmen bzw. Produkten innerhalb eines Vorhabens möglich ist. Wichtig hierbei ist, dass das Vorhaben weiterhin die Fördervoraussetzungen (u.a. Erfüllung der Muss-Kriterien, Einhaltung der prozentualen Mindestgrenze für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit) erfüllt und der im Bewilligungsbescheid festgelegte Förderzweck eingehalten wird.

Hierzu folgendes Beispiel:
Für das Fördervorhaben "Technische Aufrüstung der Zentralen Notaufnahme" im FTB 1 wurden mehrere Anschaffungen von Medizingeräten beantragt (bspw. C-Bogen, Beatmungsgerät, etc.) Da der C-Bogen und die weiteren Geräte in der Beschaffung teurer werden als ursprünglich geplant, wird kein Beatmungsgerät angeschafft. Insgesamt wird aber trotzdem das komplette Förderbudget abgerufen. Das Weglassen der Einzelmaßnahme „Anschaffung Beatmungsgerät“ wäre in diesem Fall förderunschädlich und würde auch keines Änderungsantrags gegenüber dem BAS bedürfen.

Fazit

Seitens des BAS und auch seitens der zuständigen Landesministerien werden immer mehr Detailfragen geklärt, die im Zuge der Umsetzungsphase aufkommen. Dies hilft ungemein, um Irrtümern bzw. falschen Gesetzesauslegungen vorzubeugen. Die Klarstellungen im Bereich der Kostenverschiebungen halte ich für besonders wichtig, da Abweichungen zum Planungsstand aus dem Jahr 2021 zur Realität der Projektumsetzung gehören. Pläne ändern sich bzw. werden im Laufe der Umsetzungsphase deutlich geschärft und konkretisiert. Und dass sich die im Jahr 2021 kommunizierten Preise seitens der Hersteller ändern, gehört leider auch zur Realität.

Dass eine Vielzahl an Varianten der Kostenverschiebung ohne Änderungsantrag beim BAS durchgeführt werden kann, zeigt den Willen seitens des Gesetzgebers, hier keine unnötigen bürokratischen Hürden aufzubauen. Ich hoffe, dass die Fälle mit notwendigem Änderungsantrag ebenfalls unbürokratisch und schnell bearbeitet werden können. 

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