Transformationsfonds: Stand zum Jahresende – eine Länderübersicht
Beitrag von Felix Franz - Manager und Kompetenzfeldleiter Transformationsfonds und Dr. Tizian Juschkat - Consultant (11.12.2025)
Der Krankenhaus-Transformationsfonds (KHTF) entwickelt sich zum zentralen Finanzierungsinstrument der kommenden Jahre. Zwar können Förderprojekte bereits begonnen werden und das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) hat wichtige Konkretisierungen an der KHTFV vorgenommen. Dennoch fehlt weiterhin die finale Fördermittelrichtlinie des BAS. Dadurch bewegen sich viele Krankenhäuser in einem Spannungsfeld aus frühen Handlungsmöglichkeiten und fortbestehender Unsicherheit. Die Bundesländer gehen mit dieser Situation höchst unterschiedlich um – von konkreten Verfahren bis hin zu völliger Zurückhaltung.
Dieser Überblick stellt den aktuellen Stand der Länder alphabetisch dar und zeigt, wie weit die jeweiligen Verfahren fortgeschritten sind.
Baden-Württemberg
Das Land plant, das formale Antragsverfahren erst im Jahr 2026 zu starten, jedoch sind Vorhaben bereits beim Land eingegangen. Die Auswahl der Projekte erfolgt ausdrücklich nicht nach dem Windhundprinzip, sondern im Abgleich mit dem Investitionsprogramm des Landes.
Krankenhäusern wird empfohlen, vor der Einreichung eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Referat vorzunehmen, um Verfahren, Zuständigkeiten und inhaltliche Anforderungen abzustimmen. Das Land geht derzeit davon aus, dass die Förderung ohne Eigenmittel der Krankenhäuser erfolgen soll. Konkrete Vorgaben zur finalen Antragstellung stehen weiterhin aus.
Bayern
Anträge sind aktuell nur für Fördertatbestände möglich, die über das KHG oder BayKrG adressiert werden können. Die Förderung ambulanter Bereiche ist damit ausgeschlossen. Eine Abstimmung geplanter Maßnahmen dem StMGP ist notwendig. Die Beantragung der Mittel erfolgt parallel zum Verfahren für Kontingentmaßnahmen. Für den KHTF notwendige Förderrichtlinien und die Kofinanzierung sind noch nicht final abgesichert.
Berlin
Der aktuelle Haushaltsentwurf sieht nicht ausreichende Mittel für den KHTF vor. Weitere Informationen liegen derzeit nicht vor.
Brandenburg
Bis zum 15.08.2025 wurden 119 Interessensbekundungen mit einem Gesamtvolumen von 1,65 Mrd. EUR eingereicht. Das MGS priorisierte bis zum 30.08.2025, die Begleit-AG benannte schließlich drei Vorhaben zur Anzeige beim BAS (Oberhavel Kliniken GmbH, Elbe-Elster Klinikum GmbH, Sana Kliniken Niederlausitz gGmbH). Die Krankenhausträger können weiterhin Interessensbekundungen bzw. Vorhaben einreichen.
Bremen
Anträge können formal bereits gestellt werden, eine Bearbeitung erfolgt jährlich zum 01. Juni. Eine formale Antragsbearbeitung oder ein positiver Bescheid ist jedoch nicht möglich, da zentrale Elemente fehlen: Fördermittelrichtlinie, Priorisierungskriterien, Leistungsgruppen, Haushaltsmittel.
Hamburg
Es liegen keine öffentlichen Informationen zum Verfahren vor.
Hessen
Hessen plant einen Eigenanteil der Krankenhäuser von insgesamt 500 Mio. EUR. Details zum konkreten Verfahren stehen noch aus.
Mecklenburg-Vorpommern
Interessensbekundungen können beim Land bereits eingereicht werden. Nach deren Prüfung werden Anträge an das BAS weitergeleitet. Das Land betont die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung. Mindestens 75 % der förderfähigen Ausgaben aus Landesmitteln sollen aus dem Landeshaushalt finanziert werden.
Niedersachsen
Das Antragsverfahren soll an den Strukturfonds nach §12a KHG angelehnt werden. Das Sozialministerium und der Krankenhausplanungsausschuss werden einbezogen. Besondere Formulare sind bislang nicht vorgesehen.
Nordrhein-Westfalen
Bereits 2024 wurden im Rahmen der Einzelförderung erste Vorhaben geprüft. 2025 und 2026 wird es keine gesonderten Förderaufrufe geben. NRW behält sich Einschränkungen der Fördertatbestände vor.
Rheinland-Pfalz
Von 2026 bis 2035 stehen rund 2,3 Mrd. EUR zur Verfügung. Bedarfsanmeldungen können bereits gestellt werden. FTB 8 wird voraussichtlich nicht gefördert. 39 von 40 gemeldeten Vorhaben wurden zum 30.09.2025 an das BAS weitergeleitet. Empfohlen wird eine frühzeitige Einreichung, auch ohne finale Leistungsgruppen. Für die Krankenhäuser ist ein Eigenmittelanteil von 10% vorgesehen.
Saarland
Das Antragsverfahren ist grundsätzlich offen, detaillierte Vorgaben sind aktuell nicht verfügbar.
Sachsen
Die Umsetzung des KHTF in Sachsen befindet sich weiterhin in der Entwicklung. Zahlreiche Detailprozesse sind noch nicht final abgestimmt. Vor diesem Hintergrund liegen derzeit noch keine abschließenden und verbindlichen Angaben vor.
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales steht jedoch bereits in engem Austausch mit den interessierten Krankenhäusern. Sobald weitere Klärungen vorliegen, wird das Ministerium entsprechende allgemeine Hinweise und Informationen für die adressierten Einrichtungen veröffentlichen.
Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt können derzeit keine konkreten Aussagen zum Verfahren oder zur Antragstellung gemacht werden. Als Gründe werden die weiterhin fehlende Förderrichtlinie des Bundes, die unklaren Entwicklungen zur Umsetzung der Krankenhausreform sowie die nach wie vor ausstehende Leistungsgruppenverordnung genannt.
Schleswig-Holstein
Das Land hat eines der eindeutigsten Verfahren: Interessenbekundungen laufen über die Onlineplattform „Fördermittelantrag“. Mehr als 100 Eingänge liegen bereits vor. Für FTB 3 wird ein landesweites Telemedizinnetzwerk angestrebt – individuelle Anträge hierzu werden bis auf Weiteres zurückgestellt. Weitere Schritte umfassen Vorhabensbeschreibung, Kostenaufstellung und fördertatbestandsspezifische Unterlagen.
Thüringen
Vorhaben werden im Rahmen der Einzelförderung nach ThürKHG angemeldet. Der Antrag ist gleichzeitig Bedarfsanmeldung. Maßnahmen müssen bereits den Fördertatbeständen nach §12b KHG entsprechen. Unterlagen können postalisch, per Mail oder per Cloud eingereicht werden.
Der Stand des Transformationsfonds zum Jahresende
Zum Jahresende zeigt sich ein heterogenes Bild: Einige Länder haben strukturierte Verfahren gestartet, andere warten zentrale Regelungen ab – häufig aus Haushalts- oder Rechtsgründen.
Trotzdem wurden schon zahlreiche Interessensbekundungen gestellt. Insgesamt sind 342 Bedarfsanmeldungen zum 30.09.2025 beim BAS eingegangen. Da die meisten Ministerien auch ohne geregeltes Antragsverfahren offen für Interessensbekundungen sind, lohnt es sich für die Krankenhäuser Fördervorhaben zu entwickeln, diese zu skizzieren und dir Kosten grob zu kalkulieren. Damit hat man eine Gesprächsgrundlage und kann in den Austausch mit dem zuständigen Landesministerium treten.
Wir gehen aktuell davon aus, dass das KHAG im Frühjahr 2026 in Kraft treten wird und dass danach auch die Fördermittelrichtlinie veröffentlicht wird. Ab diesem Zeitpunkt werden sich die Landesministerien vermutlich weitaus aktiver zum KHTF positionieren, als das aktuell der Fall ist.
Für Krankenhäuser bedeutet dies, in den kommenden Monaten werden zunehmend Regelverfahren für den KHTF etabliert werden. Eine frühzeitige Vorbereitung der eigenen Fördervorhaben kann dementsprechend nur vorteilhaft sein.
