Geschäftsprozesse und Digitalisierung clever fördern: Wie der Krankenhaus-Transformationsfonds (KHTF) zur Chance wird
Beitrag von Patrick Wagner - Project Manager (03.07.2025)
In Zeiten knapper Ressourcen und hoher regulatorischer Anforderungen stellt sich für viele Krankenhäuser folgende Frage: Wie können notwendige Modernisierungen strategisch finanziert werden, ohne die wirtschaftliche Stabilität zu gefährden oder um eine vorhandene Schieflage zu korrigieren?
Der Krankenhaus-Transformationsfonds (KHTF) bietet hier eine Chance. Dieser Beitrag beleuchtet, wie und unter welchen Bedingungen Maßnahmen zur Optimierung von Geschäftsprozessen und zur Digitalisierung bei der Förderung durch den KHTF berücksichtigt werden können und welche Fallstricke zu beachten sind.
Förderfähig sind Projekte zur Umwandlung der Krankenhausstrukturen mit Bezug zu den Leistungsgruppen sowie der Konzentration der stationären Versorgungsstrukturen. Viele KHTF-Projekte sind derzeit noch in der Beantragungsphase und offizielle Projektdatenbanken oder Fallstudien mit detaillierten Geschäftsprozessbeschreibungen wurden bislang nicht veröffentlicht.
Grundlagen der KHTFV: Was steckt hinter dem Fonds?
Mit dem Krankenhaus-Transformationsfonds unterstützt die Bundesregierung Kliniken bei der strukturellen Neuausrichtung. Die gesetzliche Grundlage bildet die Krankenhaustransformationsfonds-Verordnung (KHTFV). Dabei sind konkrete Fördertatbestände (§ 3 KHTFV, Abs. 1-8) definiert, u. a.:
- Konzentration von Krankenhausstandorten
- Umstrukturierungen zu sektorenübergreifenden Einrichtungen
- Aufbau telemedizinischer Netzwerke
- Bildung von Krankenhausverbünden und integrierten Notfallstrukturen
- Ausbau von Ausbildungskapazitäten
Wichtig: Nur Projekte, die den im Gesetz genannten Zwecken dienen, sind grundsätzlich förderfähig.
Geschäftsprozessverbesserung: Förderbar oder nicht?
Rein organisatorische oder prozessuale Optimierungen – etwa neue Arbeitsabläufe, Controlling-Strukturen oder Prozessautomatisierungen – sind nur dann förderfähig, wenn sie Teil eines förderfähigen Gesamtprojekts sind.
Was bedeutet das konkret?
- Zulässig ist es, wenn der Prozess zur Umsetzung eines geförderten Vorhabens zwingend erforderlich ist (z. B. Umstrukturierung oder Schließung).
- Nicht zulässig ist es, wenn es sich um losgelöste „interne Optimierungen“ ohne Projektbezug handelt.
Wie digitale Prozessabbildungen in Kliniksoftware strategisch eingebettet werden können, um Fördervorgaben zu erfüllen, erläutert unser Beitrag zur Integration digitaler Prozess-Abbilder in die Softwareimplementierung und ins Change Management.
Praxisbeispiel: Einführung einer zentralen Ressourcensteuerung bei Standortkonzentration
Im Zuge der geplanten Konzentration zweier Krankenhausstandorte (Fördertatbestand § 3 Abs. 1 KHTFV) wird ein neues zentral gesteuertes Ressourcenmanagementsystem aufgebaut. Dieses koordiniert:
- die stationäre Bettenbelegung zweier Häuser,
- OP- und Diagnostikslots sowie
- Entlassungsmanagement über ein einheitliches Dashboard-System.
Der organisatorische Umbau ist zwingend erforderlich, um Versorgungsprozesse über beide Standorte hinweg effizient und rechtzeitig aufeinander abzustimmen. Ohne diese Anpassung würden Wartezeiten und Ressourcenkonflikte die erfolgreiche Umsetzung des Strukturvorhabens gefährden.
Förderfähig wären in diesem Fall:
- Systemkosten (als IT-Maßnahme zur Interoperabilität),
- Prozessberatungsleistungen,
- Projektbezogene Personalkosten im Rahmen der Umsetzung.
Die Rechtsgrundlage findet sich in § 3 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 KHTFV. Einordnung: Sofern die Verbesserung von Geschäftsprozessen als „weitere Maßnahme, zwingend erforderlich für die Umsetzung“ ist, kann sie als förderfähig betrachtet werden.
Digitalisierung: Förderfähig nur als Teil des Strukturvorhabens
Auch Digitalisierungsprojekte können gefördert werden – allerdings nur, wenn sie sinnvoll eingebettet sind. Digitalisierung ist im KHTFV unter klaren Auflagen explizit vorgesehen.
Voraussetzungen für die Förderung von Digitalisierungsvorhaben:
- Muss funktionaler Bestandteil eines strukturellen Vorhabens sein
- Fokus auf Interoperabilität, IT-Sicherheit und Anbindung an die Telematikinfrastruktur
- Gilt nicht für alleinstehende Maßnahmen wie z. B. eine neue Telefonanlage
Beispiele für förderfähige Digitalisierungsprojekte:
- Angleichung der digitalen Infrastruktur im Rahmen einer Standortfusion
- Interne Kommunikationsplattform als Teil eines telemedizinischen Netzwerks
- Sichere Datenübertragung für robotergestützte Fern-OPs
Checkliste: Sind Ihre Maßnahmen förderfähig?
Um den Förderantrag erfolgreich zu stellen, sollten diese Fragen vor Projektstart geprüft werden:
- Dient das Vorhaben einem anerkannten Fördertatbestand (§ 3 KHTFV)?
- Sind die Prozess- oder IT-Maßnahmen zwingend erforderlich für die Umsetzung?
- Wird das Vorhaben nachweislich nicht durch andere Programme gefördert?
- Ist die Maßnahme nachweislich mit dem Wettbewerbs- und Beihilferecht vereinbar?
Sie planen ein Förderprojekt im Krankenhausbereich?
Dann analysieren Sie frühzeitig, welche Prozesse mit der Maßnahme in Verbindung stehen und welche Prozessverbesserungen dadurch mitfinanziert werden können. Bei Fragen oder für eine individuelle Förderanalyse steht Felix Franz jederzeit zur Verfügung.
Förderfähigkeit gezielt nutzen – mit klarem Konzept zum Erfolg. Die gute Nachricht: Geschäftsprozessoptimierungen und Digitalisierungsmaßnahmen sind im Rahmen der KHTFV grundsätzlich förderfähig.
Die entscheidende Herausforderung liegt darin, diese Maßnahmen von Anfang an strategisch in förderfähige Strukturvorhaben einzubetten. Wichtige Erfolgsfaktoren:
- Digitalisierung ist kein Selbstzweck: Sie muss die Umsetzung der strukturellen Transformation konkret unterstützen.
- Förderlogik im Blick behalten: Zweckbindung und Erforderlichkeit sind die zentralen Kriterien für die Förderfähigkeit.
- Eine frühzeitige Einbindung der Prozessverantwortlichen erhöht die Erfolgschancen und sichert die Projektrealisierung.
Krankenhäuser, die ihre Transformationsprojekte integriert, strategisch und förderlogisch sauber aufstellen, sichern sich nicht nur Fördermittel, sondern auch zukunftsfähige Strukturen.
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Quelle
Bundesgesetzblatt 2025 Teil I Nr. 113, 17. April 2025